Wozu diese Schulung?
Als IT-Dienstleister kommt Ihnen bei der Planung und Durchführung eines Digitalisierungsprojekts eine wichtige Rolle zu. Sie bewerten, ob das Vorhaben technisch sinnvoll umgesetzt wird und wichtige Standards sowie weitere festgelegte Rahmenbedingungen, z. B. mit Blick auf die Interoperabilität, eingehalten werden. Damit ein Projekt, welches den Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10 (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV) zuzuordnen ist, durch den KHZF gefördert werden kann, müssen deswegen alle leitenden IT-Mitarbeitenden des Projekts das nötige Wissen zu den Richtlinien und Voraussetzungen der Förderung vorweisen. Die KHZF-Schulungsplattform vermittelt dieses Wissen.
Die Inhalte der Schulung bereiten Sie auf die Lernerfolgskontrolle vor. Diese müssen Sie erfolgreich absolvieren, um Ihre Berechtigung zu erhalten. Die Berechtigung ist ein wichtiger Teil des Antrags auf Förderung, der zu einem späteren Zeitpunkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung einzureichen ist.
Eine Beauftragung zur Umsetzung konkreter Projekte hinsichtlich der oben genannten Fördertatbestände durch den Krankenhausträger ist nicht möglich, sofern die Berechtigung, die Sie durch die Schulung und anschließende Lernerfolgskontrolle hier erhalten, nicht vorliegt.
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| Neue Version der Fördermittelrichtline verfügbar |