Schulung zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Auf den folgenden Seiten erwerben Sie das Wissen, das Sie als IT-Dienstleister benötigen, um eine Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Sie für einen Krankenhausträger oder eine Hochschulklinik Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds entwickeln und auch umsetzen können.
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| Neue Version der Fördermittelrichtline verfügbar |
Hinweise:
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